= letztwillige Verfügung, mit der zu Lebzeiten bestimmt werden kann, wem das eigene Vermögen beim Todesfall zukommen soll.
Ein notarielles Testament wird im Zusammenwirken mit einem Notar errichtet, während ein privatschriftliches Testament eigenhändig verfasst wird.
Beide Arten sind gleichermaßen wirksam.

Wir helfen Ihnen bei der Auslegung des Testaments und führen an Ihrer Seite die Nachlassabwicklung durch.

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