Restpflichtteil

Lässt der Erblasser im Testament einem Pflichtteilsberechtigten eine Zuwendung zukommen, die im Umfang unter dem Pflichtteil liegt, erwirbt der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf die Differenz von Zuwendung und Pflichtteil. Anspruchsgegner sind die anderen Erben.

Ansprüche zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten führen oftmals zu Streit. Wir führen für Sie die Korrespondenz und setzen für Sie mit viel prozessualer Erfahrung Ihre Ansprüche durch.

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Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zu Pflichtteilsansprüche.

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