Ihre Fachanwälte
für Erbrecht

Hamburg und Kiel. Beratung, Vertretung und Gestaltung – ausschließlich im Erbrecht.

Womit wir Ihnen helfen

Die Fragen, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu uns kommen – und die Bereiche, in denen wir sie beantworten.

Geerbt?

Erbauseinandersetzung

Was Miterben in einer Erbengemeinschaft voneinander verlangen können – und wie sich der Nachlass auseinandersetzen lässt.

Enterbt?

Pflichtteilsanspruch

Wer trotz Enterbung einen Pflichtteil verlangen kann, wie hoch er ausfällt und wie er durchgesetzt wird.

Versteuern?

Erbschaftsteuer

Steuerklassen, Freibeträge und Gestaltungen für eine steueroptimierte Vermögensnachfolge.

Erbstreit vermeiden?

Mediation

Konflikte lösen, Werte erhalten, Beziehungen schützen – außergerichtlich und vertraulich.

Wer bekommt was?

Nachfolgeplanung

Die Übergabe von Vermögen vorbereiten – rechtlich tragfähig und steuerlich durchdacht.

Wer setzt es um?

Testamentsvollstreckung

Aufgaben, Rechte und Vergütung des Testamentsvollstreckers – und wann sich eine anordnung lohnt.

die.erbrechtskanzlei in Hamburg und Kiel

Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Erbengemeinschaften ebenso wie Institutionen wie z.B. Hilfsorganisationen in allen Bereichen des Erbrechts. Dabei haben wir uns ganz bewusst auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, denn wir sind der Überzeugung, dass eine besondere Expertise zu besonderer Qualität führt. Dies folgt aus dem ständigen fachlichen Austausch im Team.

Aus der Bearbeitung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle ergibt sich eine ständige Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. All dies fließt in unsere erbrechtliche Beratung ein. Für unsere Mandanten machen wir erbrechtliche Ansprüche, wie Erb-und Pflichtteilsansprüche geltend. Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Miterben und sonstigen Beteiligten und leisten Hilfestellung bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen.

Wir werden für unsere Mandanten bei Erbauseinandersetzungen unter Miterben tätig und unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag), komplexen Regelungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, sowie von Verträgen über die Auseinandersetzung von Nachlässen.

Umfasst ist dabei auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten speziell für Unternehmer.

Standorte
Hamburg und Kiel

Standort Kiel
Dahlmannstraße 1–3
24103 Kiel
Tel.: 0431 908840 – 00
info@die-erbrechtskanzlei.com
Standort Hamburg
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg
Tel.: 040 209 488 02
info@die-erbrechtskanzlei.com

Sprechen Sie mit uns.

Eine erbrechtliche Frage lässt sich meist in einem Gespräch klären. Wir nehmen uns die Zeit dafür.

Kontakt

Wir hören zu.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah zurück.

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