Geerbt?
Erbauseinandersetzung
Was Miterben in einer Erbengemeinschaft voneinander verlangen können – und wie sich der Nachlass auseinandersetzen lässt.
Hamburg und Kiel. Beratung, Vertretung und Gestaltung – ausschließlich im Erbrecht.
Die Fragen, mit denen Mandantinnen und Mandanten zu uns kommen – und die Bereiche, in denen wir sie beantworten.
Geerbt?
Was Miterben in einer Erbengemeinschaft voneinander verlangen können – und wie sich der Nachlass auseinandersetzen lässt.
Enterbt?
Wer trotz Enterbung einen Pflichtteil verlangen kann, wie hoch er ausfällt und wie er durchgesetzt wird.
Versteuern?
Steuerklassen, Freibeträge und Gestaltungen für eine steueroptimierte Vermögensnachfolge.
Erbstreit vermeiden?
Konflikte lösen, Werte erhalten, Beziehungen schützen – außergerichtlich und vertraulich.
Wer bekommt was?
Die Übergabe von Vermögen vorbereiten – rechtlich tragfähig und steuerlich durchdacht.
Wer setzt es um?
Aufgaben, Rechte und Vergütung des Testamentsvollstreckers – und wann sich eine anordnung lohnt.
Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Erbengemeinschaften ebenso wie Institutionen wie z.B. Hilfsorganisationen in allen Bereichen des Erbrechts. Dabei haben wir uns ganz bewusst auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, denn wir sind der Überzeugung, dass eine besondere Expertise zu besonderer Qualität führt. Dies folgt aus dem ständigen fachlichen Austausch im Team.
Aus der Bearbeitung einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle ergibt sich eine ständige Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. All dies fließt in unsere erbrechtliche Beratung ein. Für unsere Mandanten machen wir erbrechtliche Ansprüche, wie Erb-und Pflichtteilsansprüche geltend. Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Miterben und sonstigen Beteiligten und leisten Hilfestellung bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen.
Wir werden für unsere Mandanten bei Erbauseinandersetzungen unter Miterben tätig und unterstützen Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag), komplexen Regelungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, sowie von Verträgen über die Auseinandersetzung von Nachlässen.
Umfasst ist dabei auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten speziell für Unternehmer.
Eine erbrechtliche Frage lässt sich meist in einem Gespräch klären. Wir nehmen uns die Zeit dafür.
Kontakt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah zurück.