Im Erbrecht sichert der Pflichtteil den nächsten Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass.
Der Pflichtteil ist unabhängig vom Testament des Erblassers und schränkt insofern seine Testierfreiheit ein.
Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Erblassers, seine Eltern und sein Ehepartner.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Unser Team ermittelt den Wert des Nachlasses und bestimmt somit in Ansehung der Familienkonstellation den gesetzlichen Pflichtteil. Weiter begleiten wir Sie dabei, wenn Pflichtteilsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Weiter lesen:
Sie wurden enterbt? Lesen Sie hier mehr zu Pflichtteilsansprüche.