Wenn ein Abkömmling verschwenderisch lebt, kann dessen Pflichtteil mit unterschiedlichen Möglichkeiten beschränkt werden.
In Frage kommen Vorerbschaft, Nacherbschaft oder die Verwaltung durch einen Testamentsvollstrecker.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Unterhalt des Abkömmlings gesichert und der Pflichtteil nicht verschwendet wird.

Schlagen Sie uns als Testamentsvollstrecker vor! So wird der Wille des Verstorbenen sichergestellt.

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Testamentsvollstreckung – Wir übernehmen das.