= bestimmte Art von landwirtschaftlichem Betrieb.
Im Erbrecht erfahren Landgüter eine Privilegierung.
Gehört nämlich ein Landgut zum Nachlass und soll nach dem Willen des Erblassers nur einer von mehreren in Frage kommenden Erben diesen Hof im Wege der Erbfolge übernehmen, dann können sich Pflichtteilsansprüche der übrigen Erben verringern.
Dies kann zu Konflikten zwischen den Erben führen.

Wir beraten Sie, kümmern uns vollumfassend um den Ihnen hinterlassenen Nachlass und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht.

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