Im Gegensatz zum Alleinerben erben Miterben zusammen mit anderen Personen.
Die Miterben bilden gemeinsam die Erbengemeinschaft.

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden? Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Miterben und veranlassen alles Notwendige, um eine ordnungsgemäße Teilung des Nachlasses herbeizuführen.

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Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseiandersetzung.