Im Gegensatz zum Alleinerben erben Miterben zusammen mit anderen Personen.
Die Miterben bilden gemeinsam die Erbengemeinschaft.
Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden? Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Miterben und veranlassen alles Notwendige, um eine ordnungsgemäße Teilung des Nachlasses herbeizuführen.
Lesen Sie mehr:
Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseiandersetzung.
WP Glossary Term Usage
- Auskunftsanspruch
- Auseinandersetzung
- Belege
- Anwachsung
- Erbteilungsverbot
- Erbfolge
- ordnungsgemäße Verwaltung
- Leistungsklage
- Nachlass
- Landgut
- Immobilie
- Teilungsverbot
- Oder Konto
- Übernahmerecht
- Erbengemeinschaft
- Erbteilskauf
- Grundstück
- gesetzliche Erbfolge
- Teilungsanordnung
- Überleitung
- Teilungsversteigerung
- Teilungsklage
- Vorempfang
- Pflege
- Teilauseinandersetzung
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Auskunftsansprüche zwischen Miterben
- OLG Koblenz: Teilungsplan ist vorzulegen
- Widerruf einer Vollmacht durch die Erben
- Die Abschichtungsvereinbarung
- Ein neues (weiteres) Testament taucht auf – der Erbschein wird eingezogen
- Vertretung mehrerer Miterben / Pflichtteilsberechtigter
- Einstimmigkeitserfordernis bei der Erbengemeinschaft
- Die 5 größten Erbrechtsirrtümer
- Die Erbengemeinschaft als „Konfliktgemeinschaft“
- Der Erbschein – Mehr als nur ein Blatt Papier
- Besuchspflicht der Enkel als Bedingung zur Erbeinsetzung?
- Können Haustiere erben?
- Erbauseinandersetzung