Erben können ihren Anteil der Erbschaft verkaufen; Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht.
Die Veräußerung einzelner Gegenstände bedarf der Zustimmung sämtlicher Miterben.
Voraussetzung für den wirksamen Verkauf ist ferner die notarielle Beurkundung des Vertrages.

Sie wollen Ihren Anteil am Nachlass verkaufen? Wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung- vom Vertrag bis zur Organisation der notariellen Beurkundung.

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