= rechtliche Sicherung der Möglichkeit, etwas zu kaufen, bevor es eine dritte Person kaufen kann.
Dies wird vor allem bei Immobilien relevant, im Erbrecht aber auch häufig beim Erbteilskauf innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Das Vorkaufsrecht darf nicht mit dem Ankaufsrecht verwechselt werden.

Sie wollen ein Vorkaufsrecht geltend machen? Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz und vertreten Sie bei Bedarf auch vor Gericht.

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