Wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, entsteht zwischen den Miterben einer Erbengemeinschaft häufig Streit, wem die Immobilie zufallen soll.

Wir arbeiten mit den Miterben an einer Lösung und führen alle notwendige Korrespondenz. Auch unterstützen wir Sie bei Bedarf beim Verkauf.
Ferner ist es meist notwendig, dass die Immobilie selbst und der in ihr befindliche Hausrat bewertet werden.
Das übernehmen wir gerne für Sie.

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