= Einigung, dass das Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Sie kann mündlich erklärt, muss jedoch notariell beglaubigt werden. Die Übereignung ist jedoch erst mit der Eintragung ins Grundbuch wirksam.

Sie sind Erbe eines Nachlasses, in dem sich ein Grundstück befindet? Wir kümmern uns um Sicherung, Bewertung und Entrümplung der Immobilie.

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