Eine Urkunde oder ein Dokument ist öffentlich beglaubigt, wenn ein Notar oder eine zur Beglaubigung berechtigte Behörde das Übereinstimmen von Mehrfertigungen zum Original oder die Echtheit einer Unterschrift bestätigt hat. Die öffentliche Beglaubigung ist eine wichtige Formvorschrift für die Eintragung in das Grundbuch bei Immobilien. Ist eine Immobilie geerbt worden, muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dies kann auch eine Erbengemeinschaft sein.

 

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