= Zusammenschluss von Personen, die zusammen und zunächst ungeteilt die Erbschaft eines Verstorbenen antreten.
Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden?
Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit den Miterben, holen Auskünfte ein und veranlassen alles Notwendige, um eine ordnungsgemäße Teilung des Nachlasses herbeizuführen.
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Unsere Philosophie – So sichern wir Ihnen den größtmöglichen Ertrag.
WP Glossary Term Usage
- Auseinandersetzung
- Anwachsung
- Miterbe
- ordnungsgemäße Verwaltung
- Erbeinsetzung
- Nachlassabwicklung
- Nachlassforderungen
- Immobilie
- Teilungsverbot
- Oder Konto
- Nießbrauch
- Testamentsvollstreckung
- Stiftung
- Grundstück
- Vermächtnis
- Teilungsreife
- Notar
- Nachlasspflegschaft
- notwendige Streitgenossenschaft
- Vorkaufsrecht
- öffentliche Beglaubigung
- Teilungsversteigerung
- öffentlicher Glaube
- Nachlassmanagement
- Pflege
- Teilauseinandersetzung
- Zeitbestimmung
- Abwicklung
- Abschichtung
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Auskunftsansprüche zwischen Miterben
- OLG Koblenz: Teilungsplan ist vorzulegen
- Widerruf einer Vollmacht durch die Erben
- Die Abschichtungsvereinbarung
- Übernahme der Bestattungskosten?
- Ein neues (weiteres) Testament taucht auf – der Erbschein wird eingezogen
- Vertretung mehrerer Miterben / Pflichtteilsberechtigter
- Erbengemeinschaft: Widerruf einer einzelnen Vollmacht?
- Einstimmigkeitserfordernis bei der Erbengemeinschaft
- Kein Schiedsgericht für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
- Krankenkasse darf nicht über Erbenstellung entscheiden
- Ausnahme von Erbschaftsteuerbefreiung bei Überlassung von Wohneigentum
- Die Erbengemeinschaft als „Konfliktgemeinschaft“
- Erbauseinandersetzung
- Erbprozess