Befinden sich im Nachlass noch offene Forderungen, gehen diese mit dem Erbfall auf die Erben bzw. die Erbengemeinschaft über.
Die Forderung kann dann durch die oder den Erben geltend gemacht werden.

Wir nehmen für Sie Kontakt mit den Schuldnern auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Gläubigerinteressen.

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Sie haben geerbt? Wir beraten Sie gerne umfassend hierzu.

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