Besteht eine Erbengemeinschaft, kann diese bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses nur gemeinsam auftreten.
Mitglieder der Erbengemeinschaft können daher weder alleine klagen noch verklagt werden.
Sie treten somit ausschließlich als Gemeinschaft auf und können nur als solche agieren.

Unser Haus verfügt über auf Erbrecht spezialisierte Anwälte, die Sie und Ihre Interessen mit viel Erfahrung, auch im Falle eines Prozesses, zuverlässig vertreten.

Weiter lesen:
Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zum Erbprozess.