Abwicklung

Die Nachlassabwicklung beschreibt die Gesamtheit der Entscheidungen und der Handlungen, die unmittelbar nach einem Erbfall getroffen und eingeleitet werden müssen. Dazu gehören die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht und das Berichtigen des Grundbuchs, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet. Ferner die Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Erbengemeinschaft.

Wir beraten Sie bei allen Entscheidungen, beantragen den Erbschein und führen die Korrespondenz mit der Erbengemeinschaft und Dritten.

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So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass. Lesen Sie hier mehr über die Erbauseinandersetzung.

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