= amtliches Zeugnis, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und ein Erbrecht beweist.
Mit dem Erbschein können die Erben über das Erbe verfügen.
Neben der Erbenfeststellungsklage kann auch durch den Erbschein festgestellt werden, dass jemand ein Erbrecht hat.
Im Gegensatz zur Feststellungsklage führt die Ausstellung des Erbscheins nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung.

Wir beantragen für Sie Ihren Erbschein beim Nachlassgericht.

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