= Gesamtheit der Entscheidungen und der Handlungen, die unmittelbar nach einem Erbfall getroffen und eingeleitet werden müssen.
Dazu gehören die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht und das Berichtigen des Grundbuchs, wenn sich eine Immobilie im Nachlass befindet.
Ferner die Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Erbengemeinschaft, alle Vermächtnisfragen sowie häufig die Bewertung der Nachlassgegenstände durch Profis.

Wir beraten Sie bei allen Entscheidungen, beantragen den Erbschein und führen die Korrespondenz mit der Erbengemeinschaft und Dritten.

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