= Abteilung des Amtsgerichtes, die sich mit erbrechtlichen Belangen beschäftigt.
Das Nachlassgericht ist vor allem mit der Erteilung von Erbscheinen, der Verwahrung von Erbvertrag und Testament, sowie mit der Annahme der Erklärung zur Ausschlagung des Erbes betraut.
Wir stellen für Sie alle Anträge und führen die Korrespondenz.
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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!
WP Glossary Term Usage
- Aufbewahrung
- Nachlassabwicklung
- Jahresbericht Nachlasspfleger
- Hinterlegung
- Erbschein
- Personenstandsurkunde
- öffentliche Urkunde
- Nachlassverwaltung
- Testamentseröffnung
- Nachlasspflegschaft
- Testamentsregister
- öffentlicher Glaube
- Abwicklung
- Akteneinsicht
- Ablieferung eines Testaments
- Ein neues (weiteres) Testament taucht auf – der Erbschein wird eingezogen
- Verschuldeter Nachlass – wer haftet?
- Der Halbbruder als Erbe
- In der Not …
- Keine Erbenstellung durch „begleitende Pflege“
- Zweite Ehe, zweite Chance
- Kein Schiedsgericht für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
- Ein lichter Moment
- Was löst eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament aus?
- Der Erbschein – Mehr als nur ein Blatt Papier
- Erbauseinandersetzung
- Erbprozess