= Abteilung des Amtsgerichtes, die sich mit erbrechtlichen Belangen beschäftigt.
Das Nachlassgericht ist vor allem mit der Erteilung von Erbscheinen, der Verwahrung von Erbvertrag und Testament, sowie mit der Annahme der Erklärung zur Ausschlagung des Erbes betraut.

Wir stellen für Sie alle Anträge und führen die Korrespondenz.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!