Nachlasspflegschaft

Sind die Erben des Nachlasses nach dem Erbfall unbekannt, wird vom Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt, der für den unbekannten Erben oder die Erbengemeinschaft die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses übernimmt.

Weiter lesen:
Sie haben geerbt? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseinandersetzung.

Eine Frage zu diesem Begriff?

Eine Definition ersetzt keinen Rechtsrat. Wir ordnen Ihren Fall ein.

Wir sind an zwei Standorten für Sie da

Standort Kiel

Dahlmannstraße 1–3
24103 Kiel

0431 908840 – 00

Kiel anrufen

Standort Hamburg

Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg

040 209 488 02

Hamburg anrufen

Lieber schreiben? Zum Kontaktformular