= Form der Nachlasspflegschaft.
Bei unübersichtlichem Nachlass ist eine Einschätzung, gerade auch in Bezug auf Nachlassverbindlichkeiten oft genau so schwierig wie auch wichtig.
Um eine persönliche Haftung der Erben zu verhindern, kann auf deren Antrag vom Nachlassgericht ein Nachlassverwalter gestellt werden.

Wir überprüfen den Nachlass auf Risiken und Chancen und beraten Sie, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.

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Unsere Philosophie – So sichern wir Ihre Ansprüche.