Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet und ein Nachlassverwalter mit der Verwaltung des Nachlasses betraut, ist dieser verpflichtet, dem oder der Erben über seine Verwaltung Rechnung zu legen.
Diese muss vor allem die Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben aus dem Nachlass mit Datumsangabe enthalten.

Wir helfen Ihnen bei der bewertenden Analyse der  Auflistung und koordinieren für Sie die nächsten Schritte.

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