Ist die Ermittlung der Erben schwierig oder besteht Unklarheit über die Teilung des Nachlasses, kann der Nachlass bei Gericht hinterlegt werden, solange es sich um Bargeld oder andere hinterlegungsfähige Sachen handelt.
Darüber hinaus wird häufig der Ersteigerungserlös von Teilungsversteigerungen der Nachlassgegenstände gerichtlich hinterlegt, wenn sich die Erben nicht über die Aufteilung des Erlöses einigen können.
Von der Hinterlegung zu unterscheiden, ist die amtliche Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht, siehe Aufbewahrung Testament.

Besteht die Notwendigkeit der Hinterlegung, übernehmen wir für Sie deren Beantragung und kümmern uns um eine Lösung.

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Unsere Philosophie – So sichern wir den Ihnen hinterlassenen Nachlass!