Befindet sich eine Immobilie im Nachlass, kann die Erbengemeinschaft durch Versteigerung dieser aufgelöst werden.
Die Versteigerung wird nur auf Antrag vorgenommen.
Antragsberechtigt ist jeder Miterbe.
Der Erlös einer solchen Versteigerung liegt häufig unter dem Verkehrswert der Immobilie, sodass durch die Versteigerung der Nachlass geschmälert wird.

Wir beraten Sie, in welchen Fällen ein Antrag auf Teilungsversteigerung doch vorzugswürdig ist und führen für Sie den Austausch mit der Erbengemeinschaft.

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