= Vertrag des Erblassers zu dessen Lebzeiten mit einer anderen Person, auf die das Vermögen im Falle des Todes übergehen soll.
Neben dem Testament stellt der Erbvertrag die zweite Möglichkeit dar, den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens zu regeln.
Im Gegensatz zum Testament entfaltet dieser Vertrag Bindungswirkung.

Unser Team aus erfahrenen Erbrechtsanwälten steht Ihnen beim Verfassen und beim Abschluss des Vertrages mit einem Erblasser beratend zur Seite.

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