= Oberbegriff für alle Verfügungsarten, durch die der Erblasser seinen Nachlass nach seinem Tod regeln kann.
Dazu zählen Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis.
Existiert keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Bei dem Verfassen einer letztwilligen Verfügung sind wichtige Dinge zu beachten, damit der Wille des Verfassers am Ende auch wirklich durchgesetzt werden kann.
Wir beraten Sie gern, damit Sie mit demjenigen, der Sie als Erben einsetzen möchte, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden.
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WP Glossary Term Usage
- Aufbewahrung
- Schenkung auf den Todesfall
- Testament
- Testierwille
- letzter Wille
- Der Auskunftsanspruch Pflichtteilsberechtigter
- Ein neues (weiteres) Testament taucht auf – der Erbschein wird eingezogen
- Die Andeutungstheorie in der Landwirtschaft
- In der Not …
- Kein Schiedsgericht für die Entlassung des Testamentsvollstreckers
- Gemeinsam ist es einfacher
- Berücksichtigung von Urheberrechten im Testament
- Die 5 größten Erbrechtsirrtümer
- Was passiert mit dem gemeinschaftlichen Testament nach der Eheauflösung?
- Darf ich mein Pflegeheim als Erben einsetzen?
- Errichtung letztwilliger Verfügungen in Zeiten der Corona-Pandemie