= Oberbegriff für alle Verfügungsarten, durch die der Erblasser seinen Nachlass nach seinem Tod regeln kann.
Dazu zählen  TestamentErbvertrag oder Vermächtnis.
Existiert keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.
Bei dem Verfassen einer letztwilligen Verfügung sind wichtige Dinge zu beachten, damit der Wille des Verfassers am Ende auch wirklich durchgesetzt werden kann.
Wir beraten Sie gern, damit Sie mit demjenigen, der Sie als Erben einsetzen möchte, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden.

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