Bei der Schenkung auf den Todesfall soll die Schenkung zugunsten des Beschenkten erst nach dem Tod des Schenkenden erfüllt werden.
Ein solches Schenkungsversprechen stellt eine letztwillige Verfügung dar, weshalb sich die Wirksamkeit des Schenkungsversprechen nach den Formvorschriften einer letztwilligen Verfügung bestimmt.

Wir prüfen für Sie, ob eine Schenkung auf den Todesfall wirksam ist und in welcher Form diese sich auf den Nachlass und die Erben auswirkt.

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