= Anordnungen, die eine Person mit der aufschiebenden Bedingung des eigenen Todes treffen kann.
Die Verfügung soll erst mit Eintritt des Todes wirksam werden.
Formen der Verfügung von Todes wegen sind das Testament und der Erbvertrag.
Inhalt der Verfügung von Todes wegen ist in der Regel die Bestimmung der Erbfolge und die Vermögensverteilung.

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