Art. 14 Grundgesetz garantiert u.A. die sogenannte Testierfreiheit. Die Testierfreiheit bezeichnet das Recht des Erblassers, seine Erben durch eine Verfügung von Todes wegen zu bestimmen.
Dabei darf dieser grundlos die gesetzliche Erbfolge außer Acht lassen und seine Erben frei nach seinen Vorstellungen bestimmen.

Insbesondere darf der Erblasser auch bestimmen, dass die Erbschaft erst mit Eintritt einer Bedingung angetreten werden darf. Eine solche Bedingung kann etwa darin bestehen, dass erst dann geerbt werden soll, wenn der Bedachte leibliche, eheliche Abkömmlinge bekommen hat.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 11. September 2014 (Az. I-3 Wx 98/14) konkret die Frage zu klären, ob auch adoptierte Kinder die vom Erblasser verfügte Bedingung der leiblichen Abkömmlinge hinreichend erfüllen können.

Grundsätzlich sind nach gesetzlicher Anordnung auch im Erbrecht leibliche und adoptierte Kinder gleichzustellen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte jedoch klar, dass es sich in einem solchen Fall nicht um einen Aspekt der Gleichstellung handele. Es sei vielmehr auf den Willen des Erblassers und auf die Bedeutung, die der Bedingung beigemessen werden sollte, abzustellen. Vorliegend sei dem deutlichen Wortlaut der Verfügung zu entnehmen, dass es dem Erblasser von entscheidender Bedeutung gewesen ist, dass nur bei Geburt leiblicher Abkömmlinge geerbt werden soll.

Ferner wollte der Erblasser sicherstellen, dass der zu vererbende Grundbesitz in der Familie bleibt. Dies sei nach den Moralvorstellungen zum Testierzeitpunkt (1969) nur durch die Geburt eigener, ehelicher Kinder möglich gewesen. Hier stehe wieder der Wille des Erblassers im Vordergrund, sodass für eine Ausweitung der Bedingung auf adoptierte Kinder kein Raum bliebe.

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig hinreichend bestimmte Verfügungen in Testamenten und Erbverträgen sind. Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten zur Gestaltung der eigenen Vermögensnachfolge kann die Formulierung „wasserdichter“ letztwilliger Verfügungen für Laien eine große Herausforderung bedeuten. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihres letzten Willens und zeigen Ihnen auf, welch vielfältige Möglichkeiten der Umsetzung Ihnen zur Verfügung stehen.

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