Wenn ein Schuldner den Forderungen auf lange Sicht nicht mehr nachkommen kann, ist dieser zahlungsunfähig.
Dann können juristische Personen das Insolvenzverfahren, Privatpersonen das Privatinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren beantragen.
Wird nach Eröffnung eines solchen Verfahrens aber geerbt und keine Ausschlagung vorgenommen, fällt der ererbte Teil des Nachlasses in die Insolvenzmasse.

Wir wägen für Sie ab, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, oder sich eine Annahme der Erbschaft doch lohnt.

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Sie haben geerbt? Wir beraten Sie hierzu gerne und umfangreich.