Krankenkasse darf nicht über Erbenstellung entscheiden
Verstirbt jemand, geht gem. § 1922 BGB sein Vermögen als Ganzes auf den oder die über. Die haften überdies gem. § 1967 BGB auch für die . Diesen Umstand wollte eine Krankenkasse zu ihren Gunsten nutzen und hat kurzum die Rechtsnachfolge von Todes wegen ihres verstorbenen Mitgliedes durch Verwaltungsakt festgestellt. Was war geschehen?