Der Erblasser kann in seinem Testament oder Erbvertrag festlegen, wie bestimmte Nachlassteile im Rahmen der Auseinandersetzung auf die Miterben verteilt werden sollen.
Eine Teilungsanordnung stellt kein Vermächtnis dar, sodass die Erbquoten nicht beeinflusst werden.
Übersteigt der Wert des zugewiesenen Nachlassteils die Erbquote des Bedachten, löst dies Ausgleichsansprüche der Miterben aus.

Wir begleiten Sie bei der Auseinandersetzung und unterstützen Sie im Konfliktfall bei der Erreichung Ihrer Ziele.

Weiter lesen:
Sie sind Erbe? Lesen Sie hier mehr zur Erbauseinandersetzung.