Im Gegensatz zur Universalsukzession wird nur die Rechtsfolge bezüglich eines bestimmten Gegenstandes oder Rechts angetreten.
Grundfall des deutschen Erbrechts ist die Universalsukzession.
Eine Singularsukzession ist jedoch durch Vermächtnis oder Teilungsanordnung möglich.
Sind andere Personen mit einem Teil des Nachlasses bedacht worden, nehmen wir für Sie Kontakt mit diesen auf und vertreten Ihre Interessen.

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