Bei der Universalsukzession wird die Gesamtrechtsnachfolge durch die Erben angetreten. Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass die Erben mit dem Erbfall in alle Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten.

Nicht selten bestehen Nachlassverbindlichkeiten, für die die Erben einstehen müssen. Wir ermitteln für Sie die Risiken und Chancen und beraten Sie, wann u.U eine Ausschlagung vernünftig ist.

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