War der Erblasser zu Lebzeiten unterhaltsverpflichtet und haben sich Zahlungsrückstände gebildet, gehen diese als Nachlassverbindlichkeiten im Wege der Universalsukzession auf die Erben über.
Bestehen solche Zahlungsrückstände, kann dies den Nachlass erheblich schmälern.

Sind Sie in Unterhaltsverpflichtungen eingetreten, führen wir die notwendige Korrespondenz und beraten Sie, wann eine Ausschlagung vorzugswürdig ist.

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