Im Gegensatz zum einseitigen Testament, welches jederzeit vom Verfasser abgeändert werden kann, entfaltet der Erbvertrag Bindungswirkung.
Die darin begünstigten Personen haben eine Rechtsposition, die ihnen nicht einfach so durch ein neues Testament entzogen werden kann.
Die Bindungswirkung entsteht bereits bei Abschluss des Vertrages.
Gelockert werden kann sie nur, wenn in den Vertrag ein Rücktrittsvorbehalt aufgenommen wird oder wenn alle Vertragserben der Aufhebung des Vertrags zustimmen.

Es ist unklar, ob Verfügungen in einem Erbvertrag Bindungswirkung entfalten? Wir überprüfen die vorhandenen letztwilligen Verfügungen für Sie auf Verstöße gegen die Bindungswirkung eines Sie begünstigenden Erbvertrages und setzten uns im Erbscheinsverfahren und auch sonst für Sie ein.

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