Die Testamentseröffnung geschieht durch das Nachlassgericht.
Ist dort ein Testament hinterlegt und erfährt das Gericht von dem Tod des Erblassers, bestimmt dieses einen Termin, zu dem alle Erbberechtigten geladen werden.
Inhalt des Termins ist die Eröffnung und Verkündung des Testaments.

Die Testamentseröffnung ist indes der Beginn wichtiger Fristen. Wir beraten Sie, welche Fristen unbedingt zu wahren sind und welche Schritte zeitnah eingeleitet werden müssen.

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