= Steuer auf den Übergang von Vermögenswerten vom Erblasser auf seine Erben
In Deutschland sind Erben grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig.
Die Schenkungssteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten, damit die Erbschaftsteuer nicht umgangen wird.
Nicht besteuert in diesem Sinne wird Vermögen, welches jemand aus einer Bezugsberechtigung erhält.
In bestimmten Fällen gewährt das Steuerrecht Steuerbefreiungen, z.B. beim sogenannten Familienheim.

Im Rahmen der Nachlassabwicklung achten wir besonders darauf, dass Sie Steuern sparen.

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