Bei einer Kettenschenkung soll über einen Zwischenerwerber eine Dritte Person begünstigt werden.
Sie wird vor allem dann gewählt, wenn die Freibeträge für die Erbschaftssteuer durch eine direkte Schenkung bereits überschritten wären.
Solche Kettenschenkungen müssen gut durchdacht und möglichst früh begonnen werden sein, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.

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