Der Gutachterausschuss ist die erste Anlaufstelle für Wertermittlungen von Grundstücken oder für die Berechnung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschaftssteuer.
Durch seine Zusammensetzung ist der Gutachterausschuss neutral und unabhängig.
Jedermann kann vom Gutachterausschuss Auskunft verlangen.

Die Kosten für diese Auskünfte differieren je nach Bundesland und Art der Anfrage.
Wir machen Ihren Auskunftsanspruch für Sie geltend.

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