Als Erbe steht Ihnen ein Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses gegen die Miterben zu.
Andersherum können Sie gegenüber Pflichtteilsberechtigten und Miterben zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet sein.

Wir machen für Sie den Auskunftsanspruch gegenüber den Auskunftsverpflichteten geltend bzw. helfen Ihnen bei der Erteilung der Auskunft.

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