Vor kurzem stiegen die Tarife der Erbschaftssteuer an.
Zwar erhöhen sich zunächst auch die Freibeträge ein wenig – für enge Verwandte, wie Kinder, Ehepartner und Enkel sogar erheblich – jedoch liegt der Erbschaftssteuersatz in den Steuerklassen II und III ab dem ersten steuerpflichtigen Cent nun bei 30 %.
Auch im Rahmen des Erbschaftsfundraisings helfen wir Ihnen und denen, die Sie bedenken wollen, beim Steuern sparen.
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