Die Nacherbschaft regelt die Verfügung des Erblassers, dass in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge geerbt werden soll. So hat der Vorerbe für eine bestimmte Zeit ein Nutzungsrecht, z.B. als Nießbrauch. Der Nacherbe erhält das Erbe, wenn das Ereignis eingetreten ist, an das die Nacherbschaft geknüpft ist. Der Erblasser wird zweimal beerbt, sodass die Erbschaftssteuer zweimal zu zahlen ist.

Wir unterstützen Sie in der Abwicklung eines Erbfalles und beraten Sie im Vorgehen sowohl als Vorerbe, als auch als Nacherbe.

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