Damit die Beschränkungen der Vorerbschaft und Nacherbschaft nicht greifen, gibt es die Möglichkeit des befreiten Vorerben.
Dieser darf, im Gegensatz zum normalen Vorerben, über das Erbe verfügen und es für sich verwenden.
Dem Nacherben bleiben dann nur die nach dem Tod des Vorerben noch vorhandenen Nachlassgegenstände.

Sie wurden als befreiter Vorerbe eingesetzt und haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten? Wir beraten Sie gern.

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