Der Erblasser kann verfügen, dass in Reihenfolge geerbt werden soll.
Der Vorerbe erhält befristet oder bis zum Eintritt einer Bedingung ein Nutzungsrecht.
Mit Eintritt der Bedingung oder Ablauf der Zeit erbt der Nacherbe.
Der Erblasser wird zwei mal beerbt, weshalb die Erbschaftssteuer auch zwei mal zu zahlen ist.

Vor- und Nacherbe sind sich ihrer Pflichten meist nicht bewusst, weshalb dies oft zu Streit führt. Wir treten für Sie in den Dialog und setzen Ihre Interessen durch.

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