Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn ein Gegenstand zum Teil entgeltlich und zum Teil unentgeltlich erworben wird.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn für ein Grundstück nur ein Teil des eigentlichen Kaufpreises gezahlt werden muss.
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer hat eine solche gemischte Schenkung eine besondere Bedeutung.

Wir beraten Sie voll umfänglich wenn Sie eine solche Schenkung  erhalten haben.

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