Eine Auseinandersetzung durch die Erbengemeinschaft setzt Teilungsreife des Nachlasses voraus. Die Teilungsreife besteht dann, wenn alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt worden sind und der Nachlass somit ohne Wertverlust auf die Erbengemeinschaft verteilt werden kann.

Für eine zügige Auseinandersetzung sichten und sichern wir für Sie den Nachlass und führen, nachdem wir die Gläubiger ermittelt haben, die Korrespondenz mit ihnen.

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