Ist ein Vermächtnis mit einer Zeitbestimmung versehen, wird dieses erst mit Ablauf dieser Zeit rechtswirksam.
Im Gegensatz zur Bedingung ist der Eintritt der Wirksamkeit gewiss.
Erst wenn die vom Erblasser bestimmte Zeit verstrichen ist, fällt das Vermächtnis an und begründet einen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft.

Ist ein Vermächtnis mit einer Zeitbestimmung versehen, berechnen wir für Sie den Zeitpunkt, ab dem Sie das Vermächtnis geltend machen können und setzen Ihren Anspruch gegen die Erben durch.

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