Befindet sich ein Grundstück im Nachlass, entsteht oft Streit innerhalb der Erbengemeinschaft, wem das Grundstück zufallen soll.

Wir arbeiten mit den Miterben an einer Lösung und führen alle notwendige Korrespondenz. Soll das Grundstück veräußert werden, sollte es, insbesondere wenn es bebaut ist, auch in Ansehung des möglicherweise noch vorhandenen Inventars, bewertet werden. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen, die für Sie eine zuverlässige und zügige Bewertung vornehmen. Auch die Haushaltsauflösung und Entrümplung können Sie in unsere Hände geben. Weiter unterstützen wir Sie auch beim Verkauf des Grundstücks, damit eine optimale Verwertung für den Nachlass erreicht wird.

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