Die Aktiva bedeuten das Guthaben oder der positive Saldo und bezeichnen im Erbrecht alle positiven Vermögenswerte eines Nachlasses. Dazu zählen z.B. Immobilien, Kunstgegenstände, Schmuck und natürlich auch Geld. Das Gegenteil der Aktiva sind die Passiva.

Wir helfen Ihnen, genau zu ermitteln, welche Vermögenswerte ein Nachlass beinhaltet, sodass keine werthaltigen Elemente übersehen werden.

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